Liebe Leserinnen und Leser,
aus gegebenem Anlass möchte ich Sie auf eine Entscheidung des Landgericht Berlin vom 27. Juli 2011 hinweisen.
Die Folgen einer Verletzung eines Winterdienstvertrages waren zwischen den Amtsgerichten in Berlin umstritten.
So hat das Amtsgericht Schöneberg noch mit Urteil vom 21.06.2011 zum Aktenzeichen 3 C 124/11 entschieden, dass der Winterdienstvertrag ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichen Charakter hat, während das Amtsgericht Spandau einen werkvertraglichen Charakter annahm.
Diese vielleicht für einen juristischen Laien verwirrende Problematik hat für die Rechtsfolgen einer Verletzung des Winterdienstvertrages erhebliche Konsequenzen. Wird nämlich ein dienstvertraglicher Charakter des Geschäftsbesorgungsvertrages in den Vordergrund gestellt, so sind beispielsweise Schadenersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung des Winterdienstvertrages nur sehr schwer durchsetzbar bzw. nicht durchsetzbar.
Wird jedoch der Winterdienstvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Werkvertragscharakter angesehen , wie nun das Landgericht Berlin am 21. Juli 2011 entschied, so können Schadenersatzansprüche wegen Schlecht- bzw. Nichterfüllung des Winterdienstvertrages oder auch eine Minderung der Vergütung deutlich leichter durchgesetzt werden.
Gern steht der Unterzeichnete für Rückfragen zur Verfügung.
Ich danke für Ihr Interesse und verbleibe
herzlichen Grüßen und besten Wünschen
Raymond A. Thompson
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht